Kirchenvorstandswahl 2024
Am 10. März 2024 wird ein neuer Kirchenvorstand gewählt
Der Gottesdienst um 11.00 Uhr wird von den Konfirmanden geleitet werden. Im Anschluss daran kann man vor Ort wählen. Die Unterlagen wurden im Februar per Post zugestellt. Man kann sie mitbringen. Um 13.00 Uhr zählen wir öffentlich aus und stoßen mit einem Glas Sekt mit oder ohne Alkohol auf unsere neue Gemeindeleitung an.
Sie können am 10. März nach dem Gottesdienst bis 13.00 Uhr wählen
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Kirchengemeindemitglieder ab 14 Jahren, die der Kirchengemeinde am Wahltag seit mindestens drei Monate angehören. Man gehört der Kirchengemeinde an, weil man dort seinen Wohnsitz hat oder sich dorthin hat umgemeinden lassen.
Wahlberechtigt sind alle Kirchengemeindemitglieder ab 14 Jahren, die der Kirchengemeinde am Wahltag seit mindestens drei Monate angehören. Man gehört der Kirchengemeinde an, weil man dort seinen Wohnsitz hat oder sich dorthin hat umgemeinden lassen.
Wann muss die wahlberechtige Person 14 Jahre alt sein?
Die wahlberechtigte Person muss am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sein.
Meine Unterlagen sind nicht mehr da...
man muss nicht zwingend seinen Wahlausweis im Wahllokal dabeihaben. Ein Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis oder Führerschein) genügt auch. Wenn die Person dem Wahlvorstand persönlich bekannt ist, wäre auch ein Ausweis nicht zwingend erforderlich.
Die wahlberechtigte Person muss am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sein.
Meine Unterlagen sind nicht mehr da...
man muss nicht zwingend seinen Wahlausweis im Wahllokal dabeihaben. Ein Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis oder Führerschein) genügt auch. Wenn die Person dem Wahlvorstand persönlich bekannt ist, wäre auch ein Ausweis nicht zwingend erforderlich.